Zensus-Befragung

Samstag, 25. Juni 2011, 19:39 Uhr von Christian

Da ich mich bereits im Vorfeld der Zensus-Befragung informiert hatte, war mir klar, dass es mich früher oder später „erwischen“ würde. Ich war dann sogar der Erste in meiner WG, der eine Benachrichtigung zur Befragung im Briefkasten hatte. Verpackt in einem schlichten ca. 21×10 cm großen Briefumschlag, mit meinem handgeschriebenen Namen darauf, befand sich lediglich ein ebenso großer Pappzettel, auf dem Zeitpunkt der Befragung (der übrigens recht kurzfristig erschien), Name und Telefonnummer des Befragers sowie drei kurze informative Sätze standen. Das Feld „Telefonnummer der Erhebungsstelle“ war leer. Das machte mich ein wenig misstrauisch, also recherchierte ich selbst die Nummer und rief an, um nachzufragen, ob der Befrager bekannt sei. War er. Laut Vorschrift hätten sich in dem Umschlag allerdings noch umfassendere Informationen befinden müssen; das hatte der Befrager also nicht ordentlich gemacht.

Er kam dann auch tatsächlich ungefähr zu der angekündigten Zeit und schien sichtlich enttäuscht, dass ich ihm den Zutritt zur WG verweigerte. Ich bat ihn lediglich darum, mir das Formular zu geben; ich würde es dann per Post oder persönlich der Erhebungsstelle zukommen lassen. Das gefiel ihm zwar nicht, war aber nicht verhandelbar. So hatte ich nun den Fragebogen. Bei dessen Begutachtung stellte ich fest, dass lediglich zwei Seiten auszufüllen waren. Ich hatte mich auf wesentlich mehr „gefreut“. Einige Stunden später bekam ich erneut Besuch. Der Befrager hatte vergessen, einen kleinen Aufkleber mit der Seriennummer des Fragebogens in seine Liste zu übernehmen, was er nun nachholte.

Fünf Tage später konnte ich mich dann dazu durchringen, den Fragebogen auszufüllen und abzuschicken. Den Rückumschlag gab es immerhin gleich dazu. Die Sache war damit erledigt; zumindest für mich …

Denn etwas mehr als zwei Wochen später stand der Befrager plötzlich in der WG und wollte mich sprechen. Er verhörte gerade einen Mitbewohner und dieser hatte ihm den Zutritt gestattet. Der Befrager duzte mich direkt und wollte mein Geburtsdatum wissen. Das machte mich erneut misstrauisch und ich bat um Erklärung, wozu er diese Information bräuchte. Erklären konnte er das allerdings nicht. Er versuchte mich nur davon zu überzeugen, dass es halt so sein und er mein Geburtsdatum in seine Liste eintragen müsse. Aber ganz so einfach funktioniert das mit mir nicht. Ich bestand auf einer Erklärung, denn immerhin bin ich der per Gesetz auferlegten Auskunftspflicht dadurch nachgekommen, dass ich den Fragebogen korrekt ausgefüllt und der Erhebungsstelle zukommen lassen habe. Wozu also wollte der Befrager nun weitere Informationen? Er war hartnäckig und schlug vor, bei der Erhebungsstelle nachzufragen; dazu bot er mir auch sein Telefon an. Er nannte mir mehrmals den Namen einer bestimmten Person, an die ich mich diesbezüglich zu wenden hätte. Was das wohl soll? Aber es war bereits nach 18 Uhr und dort wäre sicherlich (schon lange ;)) niemand mehr zu erreichen gewesen. Also versicherte ich ihm, dass ich am nächsten Tag dort anrufen würde und er mich dann wieder besuchen müsse, um evtl. die begehrte Information zu erlangen.

Wie versprochen rief ich am nächsten Tag an. Es stellte sich eine andere nette Dame vor, als die, die mir der Befrager einzubläuen versucht hatte; war mir jedenfalls ganz recht. Ich erhielt folgende Erklärung: Anhand der Liste kann der Befrager nachweisen, dass er seine Opfer Mitbürger persönlich befragt hat. Das hat er bei mir nicht gemacht (bzw. machen dürfen) und würde deshalb eine geringere Aufwandsentschädigung erhalten. Er versuchte also nachträglich seinen Listeneintrag zu vervollständigen, um ein höheres „Kopfgeld“ zu kassieren. Erneut besucht hat er mich nicht.

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